Hinweise

  1. Einstieg
    Recht ist in der freien Gesellschaft beweglich. Die Flut von Regelungen und Rechtsprechung steigt. Beratung ist daher zunächst Information und Klärung, ob und wie Ihre Vorstellungen in Ihrem konkreten Fall realisierbar sind.
    Gern beantworte ich im Vorfeld eines möglichen Mandats Ihre kurzgehaltenen Fragen.
  2. Mandatsannahme
    Jeder Sachverhalt hat eigene Strukturen und ein eigenes Gesicht mit allen denkbaren tatsächlichen und psychologischen Elementen. Der Auftraggeber muss daher umfassend informieren, um erfolgsorientierte Beratung zu ermöglichen.
  3. Abstimmungen mit Steuerberatern und Notaren
    Mandatsbearbeitung aus einer Hand gibt es nicht. Notare sind völlig unabhängig und haben ihren eigenen Beratungskreis. Dasselbe gilt für Steuerberater. Abstimmungen schaffen auch im Einzelfall und bei schwierigen Fällen Kontrolle.
  4. Keine anwaltsfremde Schnellberatung
    Die häufig verlangte Beratung "en passant" nützt keinem: Wichtiges wird leicht übersehen. Familienrecht und Erbrecht sind zudem Rechtsgebiete, die beim Rechtssuchenden drastisch unterschätzt werden. Denken braucht Zeit.
  5. Honorar in der Regel nach Vereinbarung
    Einvernehmliche Regelungen oder akzeptierte Vorgaben sind einfacher als komplizierte und insbesondere sehr zeitaufwändige Gebührenabrechnungen. Maßstäbe bilden u.a. Erhebungen von Hans Soldan.
  6. Mandat-Geschäftsverbindung
    Durch Ihre Anfrage oder die Zusendung einer E-Mail entstehen hier keine Pflichten und entsteht daher kein Mandat.
  7. "Baustelle"
    Diese Internetseite ist eine dauerhafte "Baustelle" und erfährt sukzessive Erweiterungen.
  8. Absprache
    Derzeit ist schriftliche Beratung (z.B.: Mail) nach Absprache möglich.
Kanzlei Sarres  • Suitbertusstr. 4  • 40223 Düsseldorf  • 0211/330658  • info@ra-sarres.de